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   VGH Bayern, 29.11.2006 - 25 ZB 05.1958   

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https://dejure.org/2006,70249
VGH Bayern, 29.11.2006 - 25 ZB 05.1958 (https://dejure.org/2006,70249)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.11.2006 - 25 ZB 05.1958 (https://dejure.org/2006,70249)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. November 2006 - 25 ZB 05.1958 (https://dejure.org/2006,70249)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497

    Eilantrag des Nachbarn (Reiterhof) gegen Erweiterung eines Zimmereibetriebs

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Nebenbestimmungen, die die Einhaltung von Immissionsrichtwerten sicherstellen sollen, ausnahmsweise ungeeignet sein können, wenn sich deren Einhaltung praktisch nicht oder nur mit einem nicht mehr vertretbaren Verwaltungsaufwand überwachen lässt und sie daher keinen zuverlässigen sowie dauerhaften Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gewährleisten (BayVGH, B.v. 29.11.2006 - 25 ZB 05.1958 - juris Rn. 5 [unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 3.1.1973 - IV B 171.12 - BRS 27, 123]; B.v. 14.8.2008 - 14 B 06.1181 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Etwas Anderes gilt jedoch dann, wenn etwaige Verstöße hinreichend manifestiert und deshalb nach pflichtgemäßem Ermessen der Bauaufsichtsbehörde zum Gegenstand bauaufsichtlicher Maßnahmen und Anordnungen gemacht werden können (BayVGH, B.v. 29.11.2006 - 25 ZB 05.1958 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.793

    Zur Abgrenzung des Außen- vom Innenbereich

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Nebenbestimmungen, die die Einhaltung von Immissionsrichtwerten sicherstellen sollen, ausnahmsweise ungeeignet sein können, wenn sich deren Einhaltung praktisch nicht oder nur mit einem nicht mehr vertretbaren Verwaltungsaufwand überwachen lässt und sie daher keinen zuverlässigen sowie dauerhaften Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gewährleisten (BayVGH, B.v. 29.11.2006 - 25 ZB 05.1958 - juris Rn. 5 [unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 3.1.1973 - IV B 171.12 - BRS 27, 123]; B.v. 14.8.2008 - 14 B 06.1181 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Etwas Anderes gilt jedoch dann, wenn etwaige Verstöße hinreichend manifestiert und deshalb nach pflichtgemäßem Ermessen der Bauaufsichtsbehörde zum Gegenstand bauaufsichtlicher Maßnahmen und Anordnungen gemacht werden können (BayVGH, B.v. 29.11.2006 - 25 ZB 05.1958 - a.a.O.).

  • VG Ansbach, 13.12.2021 - AN 17 S 21.01515

    Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich

    In der durch die Antragstellerbevollmächtigte referenzierten Entscheidung hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Verbot solcher Auflagen ausgesprochen, "die letztlich ein ständiges Überwachungsproblem und damit einen nicht mehr vertretbaren Verwaltungsaufwand mit sich bringen" (BayVGH a.a.O.; diese Linie bestätigt in neuerer Zeit BayVGH, B.v. 29.11.2006 - 25 ZB 05.1958 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 21.01.2022 - AN 17 S 21.01512

    Eilantrag des Nachbarn (Reiterhof) gegen Erweiterung einer Zimmerei

    In der durch die Antragstellerbevollmächtigte referenzierten Entscheidung hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Verbot solcher Auflagen ausgesprochen, "die letztlich ein ständiges Überwachungsproblem und damit einen nicht mehr vertretbaren Verwaltungsaufwand mit sich bringen" (BayVGH a.a.O.; diese Linie bestätigt in neuerer Zeit BayVGH, B.v. 29.11.2006 - 25 ZB 05.1958 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 10.01.2022 - AN 17 S 21.01511

    Eilantrag des Nachbarn (Erlebnisbauernhof) gegen Erweiterung und teilweise

    In der durch die Antragstellerbevollmächtigte referenzierten Entscheidung hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Verbot solcher Auflagen ausgesprochen, "die letztlich ein ständiges Überwachungsproblem und damit einen nicht mehr vertretbaren Verwaltungsaufwand mit sich bringen" (BayVGH a.a.O.; diese Linie bestätigt in neuerer Zeit BayVGH, B.v. 29.11.2006 - 25 ZB 05.1958 - juris Rn. 5).
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